Die Vollversammlung
ab 13. November 2025
Die Vollversammlung (Mitgliederversammlung) ist das oberste Organ der Handwerkskammer. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten darin die rund 33.000 Handwerksbetriebe des Kammerbezirks.
Zusammensetzung der Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus 46 selbstständigen Handwerkern und 23 Arbeitnehmern. Jedes Mitglied hat zwei Stellvertreter. Wie viele Selbstständige und Arbeitnehmer aus den Handwerksgruppen wie z. B. dem Bauhauptgewerbe oder dem Kraftfahrzeuggewerbe stammen müssen, legt § 5 der Kammersatzung fest. Die 69 Vollversammlungsmitglieder können sich durch Zuwahl von höchstens drei sachverständigen Personen verstärken.
Die Vollversammlungsmitglieder sind auf 5 Jahre gewählt. Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der Präsident der Handwerkskammer.
5 Fragen zur Vollversammlung
Das Vollversammlungsmitglied vertritt die Interessen des Gesamthandwerks und sorgt durch Abgabe seiner Stimme für die Herbeiführung der Beschlüsse, die laut Satzung der Vollversammlung vorbehalten sind. So kann jedes Vollversammlungsmitglied Einfluss auf die grundlegenden Entscheidungen innerhalb der Handwerkskammer nehmen.
Der Präsident der Handwerkskammer beruft die Vollversammlung in der Regel zwei Mal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung ein. Außerordentliche Versammlungen finden nur im Ausnahmefall statt. Schriftliche Abstimmungen dürfen nur in besonders eilbedürftigen Angelegenheiten durchgeführt werden. Ein Hinweis auf die Sitzungen der Vollversammlung wird vorab in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) veröffentlicht.
Jedes ordentliche Vollversammlungsmitglied erhält die Einladung mindestens zwei Wochen vor der Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. Die Einladung erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Weg.
Für die Teilnahme an der Sitzung erhält jedes Vollversammlungsmitglied eine Ehrenamtsentschädigung für seine Zeitversäumnis und baren Auslagen.
Die Einladung zur Sitzung der Vollversammlung erhält grundsätzlich zunächst das ordentliche Vollversammlungsmitglied. Im Falle der Verhinderung oder des dauerhaften Ausscheidens des ordentlichen Mitglieds tritt der erste Stellvertreter an seine Stelle. Der Stellvertreter wird darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im Falle seiner Verhinderung tritt der zweite Stellvertreter an seine Stelle.
Ein ordentliches Vollversammlungsmitglied, das verhindert ist, an der Sitzung teilzunehmen, muss dies unverzüglich der Handwerkskammer anzeigen, damit sein Stellvertreter eingeladen werden kann.
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Nimmt das ordentliche Vollversammlungsmitglied an der Sitzung teil, steht es dem stellvertretenden Vollversammlungsmitglied bei Öffentlichkeit der Sitzung frei, ebenfalls teilzunehmen – in diesem Fall jedoch ohne Stimmrecht. Die Öffentlichkeit kann allerdings durch Beschluss der Vollversammlung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, so dass dann nur die geladenen Mitglieder (oder bei deren Verhinderung die Stellvertreter) an der Sitzung teilnehmen dürfen.
Die Mitglieder der Vollversammlung
Vertreter des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes
Gruppe I: Bau- und Ausbaugewerbe
1. Stellvertreter/innen
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Gruber, Joachim
Straßenbauer, Geschäftsführer, 1. Stellvertreter von Bernd Becker
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Albert-Schneller, Diana
Maler- u. Lackierermeisterin, 1. Stellvertreter von Feger, Moritz
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Hartmann, Jürgen
Maurer- u. Betonbauermeister, 1. Stellvertreter von Brehm, Dieter
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Schmider, Michael
Zimmerermeister, 1. Stellvertreter von Kaffenberger, Frank
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Mazur, Jan
Dachdeckermeister, 1. Stellvertreter von Kern, Heinrich
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Vock, Stefan
Zimmerermeister, 1. Stellvertreter von Hotz, Bärbel
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Seibert, Marcus
Maler- u. Lackierermeister, 1. Stellvertreter von Haus, Susanne
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Schmidt, Hermann
Dachdeckermeister, 1. Stellvertreter von Engelhardt, Axel
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Kunze, Stephan
Dachdeckermeister, 1. Stellvertreter von Willkomm, Frank
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2. Stellvertreter/innen
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Henrich, Tobias
Maurer- und Betonbauermeister, 2. Stellvertreter von Becker, Bernd
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Ernst, Karl Josef
Maler- u. Lackierermeister, 2. Stellvertreter von Feger, Moritz
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Ehrhardt, Heiko
Maurer- u. Betonbauermeister, 2. Stellvertreter von Brehm, Dieter
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Dries, Ingo
Maler- u. Lackierermeister, 2. Stellvertreter von Kaffenberger, Frank
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Schmidt, Christian
Zimmerermeister, 2. Stellvertreter von Kern, Heinrich
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Ries, Ulrich
Zimmerermeister, 2. Stellvertreter von Hotz, Bärbel
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Strycek, Sven
Maler- u. Lackierermeister, 2. Stellvertreter von Haus, Susanne
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Volk, Daniela
Maler u. Lackiererin, Geschäftsführerin, 2. Stellvertreter von Engelhardt, Axel
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Mollenhauer, Patrick
Dachdeckermeister, 2. Stellvertreter von Willkomm, Frank
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Gruppe II: Elektro- und Metallgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe III: Holzgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe IV: Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe V: Nahrungsmittelgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe VI: Gesundheits- und Körperpflege sowie chemische u. Reinigungsgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe VII: Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe VIII: Handwerksähnliche Gewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Vertreter der Gesellen und anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung
Gruppe I: Bau- und Ausbaugewerbe
Gruppe II: Elektro- und Metallgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe III: Holzgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe IV: Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe V: Nahrungsmittelgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe VI: Gesundheits- und Körperpflege- sowie chemische u. Reinigungsgewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe VII: Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Gruppe VIII: Handwerksähnliche Gewerbe
1. Stellvertreter/innen
2. Stellvertreter/innen
Ansprechpartnerin
Renata Camber
- 069 97172-146
- camber@hwk-rhein-main.de