Über uns

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Ihre starke Vertretung für das Handwerk in der Region

© HWK Frankfurt-Rhein-Main

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist erste Ansprechpartnerin für mehr als 33.000 Handwerksbetriebe mit rund 160.000 Beschäftigten und rund 9.000 Auszubildenden in der Metropolregion Rhein-Main. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen wir unseren Mitgliedern mit einem breiten Serviceangebot zur Seite – von der Betriebsgründung bis zur Unternehmensnachfolge.

Unsere Aufgaben sind in der Handwerksordnung gesetzlich verankert

und wir bieten zahlreiche Leistungen in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung, Beratung und Interessenvertretung. Unser Ziel: das Handwerk stärken, unterstützen und zukunftssicher machen.

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Aufbau der Kammer

Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter/innen in die Vollversammlung, die aus 69 Mitgliedern besteht. In den Gremien der Handwerkskammer übernehmen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen gemeinsam Verantwortung für ihren Wirtschaftsbereich. 46 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und 23 die Arbeitnehmenden. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten/der Präsidentin, zwei Vizepräsidenten/innen (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 15 weiteren Mitgliedern besteht. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Er bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor und vollzieht ihre Beschlüsse.

Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten/die Präsidentin und den Hauptgeschäftsführer bzw. die -geschäftsführerin vertreten. Die Kammer Frankfurt-Rhein-Main beschäftigt rund 275 Kammermitarbeiter/innen (in Voll- und Teilzeit) in allen Dienstleistungsbereichen an allen Standorten im Kammerbezirk sowie in Brüssel.

Interessenvertretung

Gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen setzt sich die Handwerkskammer für bessere politische Rahmenbedingungen für die Betriebe ein. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse im Handwerk zu erstatten.

Im Rahmen der Interessenvertretung übernimmt die Handwerkskammer folgende Aufgaben:

  • Sie wirkt an Gesetzesinitiativen mit,
  • nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung,
  • macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, 
  • pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, 
  • führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte 
  • und leistet eine umfangreiche Arbeit im Bereich Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen für das Handwerk.

Erfahren Sie mehr über die Handwerksorganisation

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Handwerksolle und Lehrlingsrolle

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle selbstständigen Handwerker/innen des Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden. Ihren Namen verdankt die Handwerksrolle ihrer früheren Form als Papierrolle, heute werden die verzeichneten Betriebe elektronisch erfasst und geführt. Wer sich in die Handwerksrolle eintragen möchte, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen nachweisen. Auf Antrag stellt die zuständige Handwerkskammer danach den Bescheid über die Eintragung und die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte, ohne dass eine Qualifizierung notwendig ist.

Die Lehrlingsrolle ist das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen. Auch Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen werden darin erfasst. Darüber hinaus dient die Lehrlingsrolle dazu, Lehrzeitnachweise zu erstellen, zum Beispiel für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten. Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und endet mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Während des Ausbildungszeitraums unterstützt und begleiten die Ausbildungsberater/innen der Handwerkskammer die Auszubildenden und deren Ausbildungsbetriebe.

Geschäftsverteilung

Dr. Christof Riess

Hauptgeschäftsführer - Geschäftsbereich Grundsatzfragen der Handwerkspolitik

Karsten Lamers

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer - Geschäftsbereich Recht, Beratung und Zentrale Dienste

Inga Klasen

Geschäftsführerin - Geschäftsbereich Interessenvertretung, Politik und Kommunikation

Florian Schöll

Geschäftsführer - Geschäftsbereich Berufliche Bildung, Berufsbildungspolitik, Berufsbildungs- und Technologiezentren