Über uns
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Ihre starke Vertretung für das Handwerk in der Region
Wir vertreten mehr als 32.000 Unternehmer und 153.000 Handwerker aus der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen wir unseren Mitgliedern mit einem breiten Serviceangebot zur Seite – von der Betriebsgründung bis zur Unternehmensnachfolge.
Unsere Aufgaben sind teilweise in der Handwerksordnung gesetzlich verankert, darüber hinaus bieten wir zahlreiche weitere Leistungen in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung, Beratung und Interessenvertretung. Unser Ziel: das Handwerk stärken, unterstützen und zukunftssicher machen.
Aufbau der Kammer
Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 66 Mitgliedern besteht. In den Gremien der Handwerkskammer übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Verantwortung für ihren Wirtschaftsbereich. 44 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 22 die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 15 weiteren Mitgliedern besteht. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Er bereitet die Verhandlungen der Vollversammlung vor und vollzieht ihre Beschlüsse.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten. Die Kammer Frankfurt-Rhein-Main beschäftigt rund 275 Kammermitarbeiter (in Voll- und Teilzeit) in allen Dienstleistungsbereichen an allen sechs Standorten im Kammerbezirk sowie in Brüssel.
Interessenvertretung
Gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen setzt sich die Handwerkskammer für bessere politische Rahmenbedingungen für die Betriebe ein. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse im Handwerk zu erstatten.
Im Rahmen der Interessenvertretung übernimmt die Handwerkskammer folgende Aufgaben:
Selbstverwaltung
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle selbstständigen Handwerker des Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden. Ihren Namen verdankt die Handwerksrolle ihrer früheren Form als Papierrolle, heute werden die verzeichneten Betriebe elektronisch erfasst und geführt. Wer sich in die Handwerksrolle eintragen möchte, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen nachweisen. Auf Antrag stellt die zuständige Handwerkskammer danach den Bescheid über die Eintragung und die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte, ohne dass eine Qualifizierung notwendig ist.
Die Lehrlingsrolle ist das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen. Auch Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen werden darin erfasst. Darüber hinaus dient die Lehrlingsrolle dazu, Lehrzeitnachweise zu erstellen, zum Beispiel für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten. Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und endet mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Während des Ausbildungszeitraums unterstützt und begleiten die Ausbildungsberater der Handwerkskammer die Lehrlinge und deren Ausbildungsbetriebe.