Soforthilfe zurückzahlen? Das gilt jetzt!
Viele hessische Betriebe haben Post vom Regierungspräsidium Kassel erhalten: Es geht um Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020. Im schlimmsten Fall droht eine Rückzahlung. Nicht jede Forderung ist rechtlich haltbar. In unserem kostenfreien Webinar erfahren Sie, welche Pflichten bestehen, worauf Sie bei einem Bescheid achten sollten und welche Handlungsmöglichkeiten sich bieten. Jetzt anmelden und gut informiert reagieren.
Veranstaltungsdaten
Zusätzliche Information
Referent:
Jonas K. Friedrich
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main
+49 69 95 957-332
j.friedrich@fps-law.de