Beratung
Technische Beratung
Einen eigenen Handwerksbetrieb neu zu gründen oder aber auch einen bestehenden Handwerksbetrieb zu übernehmen und weiterzuführen, ist für Selbstständige eine echte Herausforderung. Hierbei müssen auch viele technische Aspekte berücksichtigt werden.
Die immer komplexeren technischen Sachverhalte, umfangreiche gesetzliche Vorschriften und Anforderungen sowie eine Vielzahl an Regeln, Normen und Bestimmungen kennzeichnen die Situation, mit der sich Handwerksunternehmer auseinandersetzen müssen. Hinzu kommen noch fachfremde Themen, Aufgabenstellungen und Dienstleistungen, die Kunden von Handwerksbetrieben heute fordern und erwarten.
Damit Sie diese Herausforderungen meistern können, unterstützt Sie die Technische Beratung Ihrer Handwerkskammer. Wir helfen Ihnen kostenfrei durch neutrale Information und qualifizierte individuelle Beratung in folgenden Themen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind wesentliche Voraussetzungen für störungsfreie Abläufe, effektives Arbeiten und produktive Ergebnisse und damit für einen erfolgreichen Betrieb. Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für ein Unternehmen. Besonders in Handwerksbetrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters durch einen Arbeitsunfall empfindliche Störungen im Betriebsablauf oder gravierende Folgen für die Auftragsabwicklung verursachen. Deshalb muss es in Ihrem unternehmerischen Interesse liegen, Arbeitsunfälle zu verhüten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Diesem Ziel dient der (präventive) Arbeitsschutz mit seinen rechtlichen Regelungen.
Wir informieren Sie über die vielfältigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen und Pflichten, die Sie als Unternehmer und Betriebsinhaber in diesem wichtigen Bereich erfüllen müssen, wie beispielweise die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Arbeitsstättenverordnung, Planung und Beurteilung von Betriebsstätten
Räumlichkeiten, die gewerblich genutzt werden, unterliegen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Im Wesentlichen sind dies das Baurecht und das Arbeitsstättenrecht.
Generell immer gilt das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung) - auch wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin in dem entsprechenden Gebäude oder den Räumlichkeiten allein tätig ist bzw. sein wird.
Arbeiten im Betrieb dagegen auch versicherungspflichtige Beschäftigte (auch halbtags oder aushilfsweise), muss zusätzlich das Arbeitsstättenrecht beachtet werden. Das Arbeitsstättenrecht beschreibt die baulichen und einrichtungstechnischen Anforderungen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit für die Beschäftigten eines Unternehmens.
Da auch bei Einzelunternehmern und Existenzgründern nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Mitarbeiter eingestellt werden, sollten wenigstens die arbeitsstättenrechtlichen Mindestvoraussetzungen bzw. nachträglich schwer korrigierbaren Anforderungen berücksichtigt werden.
Normung/CE-Kennzeichnung
In einer hochgradig technisierten Welt spielen Normen und Standards sowie die CE-Kennzeichnung eine immer wichtigere Rolle. Sie definieren Begriffe, Schnittstellen und Anforderungen an die Prüfung und Gebrauchstauglichkeit von Produkten und Leistungen. Sie sollen den aktuellen Stand der Technik darstellen und für Rechtssicherheit im Geschäftsalltag sorgen. Darüber hinaus tragen Sie durch einheitliche Anforderungen zu einem erleichterten Export von Waren und Dienstleistungen bei und können Innovation in neuen Märkten fördern.
Zeitwertermittlung von Maschinen, Geräten, Einrichtungsgegenständen und Fahrzeugen
Bei Übergaben oder Übernahmen von Betrieben stellt sich oft die Frage nach dem Zeitwert der vorhandenen Maschinen, Geräten, Einrichtungsgegenständen und Fahrzeugen. Aber auch bei der Änderung der Rechtsform, Finanzierungsangelegenheiten, Ermittlung von Pachtzinsen oder anderen betriebswirtschaftlichen Fragen interessiert der Wert der betrieblichen Ausstattung.
Der Substanzwert setzt sich dabei zusammen aus den Zeitwerten der einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens wie Maschinen und Anlagen, Fahrzeugen, Laden- und Saloneinrichtungen, Büro- und IT-Ausstattung sowie geringwertigen Wirtschaftsgütern (Werkzeuge und Kleingeräte). Der Zeitwert der Vermögensgegenständen wird anhand von Anschaffungspreis, technischer Lebensdauer, Restnutzungsdauer und dem Zustand ermittelt.
Verkehrswertermittlung und Mietwert gewerblicher Immobilien
Der Wert des eigenen Betriebsgebäudes und des dazugehörenden Grundstücks spielt bei zahlreichen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle. Dieser bildet somit in vielen Unternehmenssituationen die Grundlage für weitere Planungen, beispielsweise bei Betriebsübergaben, Änderung der Rechtsform oder bei der Standortverlagerung des Betriebes. Sollten für Ihren Betrieb solche oder ähnliche Entscheidungen anstehen, haben Sie die Möglichkeit, den Verkehrswert des gewerblichen Anteils der Immobilie (Werkstatt, Büro und Geschäftsräume) im Ertragswertverfahren von Ihrer Handwerkskammer ermitteln zu lassen.
Sie möchten Ihren Betrieb verpachten oder vermieten? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Mietwertermittlung von Gewerbeflächen und -gebäuden auf Grundlage ortsüblicher Lagefaktoren und spezifischen Ausstattungs- und Strukturmerkmalen.
Ihr Ansprechpartner
Jörg Franz
Technische Beratung
- 069 97172-828
- franz@hwk-rhein-main.de
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